Seitenbereiche

Erhöhung des Mindestlohns

Gemäß der von der Mindestlohnkommission festgelegten Mindestlohnanpassungsverordnung erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1.7.2021 um € 0,10 auf € 9,60 je Arbeitsstunde. Bei vierzigstündiger Wochenarbeitszeit beträgt der Brutto-Mindestmonatslohn somit künftig € 1.670,40 (€ 9,60 Mindestlohn multipliziert mit 174 Arbeitsstunden).

Arbeitszeiten bei Minijobbern anpassen

Da der Mindestlohn auch für Minijobber gilt, muss die maximale Arbeitszeit angepasst werden. Minijobber können ab 1.7.2021 nur noch bis zu einer maximalen Regelarbeitszeit von 46,8 Stunden (€ 450,00 Einkommensgrenze dividiert durch € 9,60 Mindestlohn) beschäftigt werden. Sofern nicht bereits geschehen, muss im Arbeitsvertrag die maximale Arbeitszeit dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohnes und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre die 450,00-€-Grenze damit überschritten.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: blende11.photo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Das Team der Steuerberatung in Lauchringen (Landkreis Waldshut-Tiengen) kümmert sich um Ihre Fragen und bietet bestmögliche Beratung. Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen in den Bereichen internationale Steuerberatung und Steuerberatung für Grenzgänger sowie Unternehmensberatung und Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Tag der Arbeit

Liebe Mandanten und Partner,

aufgrund des/der Feiertage(s) haben wir unsere Kanzlei geschlossen. Gerne sind wir wieder am nächsten Werktag für Sie da.

Inzwischen schreiben Sie uns eine E-Mail an zentrale@treuhand-hochrhein.de oder kontaktieren Sie uns erneut.

Schließen